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COVID-19 SOFORTHILFE DATENSCHUTZ Für Friseure und Gastronome

Da Friseure und Gastronomen während der Pandemie personenbezogene Daten erheben und einen Monat vorhalten müssen, unterliegen sie im Besonderen der Datenschutz-Grundverordnung. Das ist für viele weder finanziell noch aufwandstechnisch zu meistern. Deshalb bietet IFU DIGITAL eine kurzfristige Lösung zu einem stark reduzierten Preis an.
 

Diese Dienstleistung stellen wir Ihnen für 100 € netto pro Monat zur Verfügung. Diesen Preis halten wir, solange die Verpflichtungen für Sie in dieser schweren Krise gelten.

Im Rahmen der erlaubten Dienstleistungen sind Unternehmer im Friseurhandwerk und in der Gastronomie u.a. verpflichtet, hinreichende Kundendaten sowie den Zeitraum des Aufenthaltes und den Bediener eines jeden Kunden/-in schriftlich zu dokumentierenHierdurch entstehen datenschutzrechtliche Verpflichtungen, u. a. nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), denen alle Betriebe nachkommen müssen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Strafen bis zu 2% bzw. in besonders schweren Fällen bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes.

IFU DIGITAL stellt dazu Soforthilfe zu den Datenschutzverpflichtungen für Friseur- und Gastronomiebetriebe zur Verfügung:
  • Wir versorgen Sie mit den notwendigen Informationsblättern und Formularen für Ihre Gäste.
  • Wir zeigen Ihnen und Ihren Mitarbeitern die richtige Vorgehensweise auf.
  • Wir stellen Ihnen für diese Zeit einen Datenschutzbeauftragten zur Seite und übernehmen für diese Tätigkeit die Verantwortung.
  • Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner in allen Belangen den Datenschutz und die Datensicherheit betreffend zur Verfügung.