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Allgemeine Geschäftsbedingungen der IFU-Digital GmbH

1. Anwendungsbereich, ausschließliche Geltung, Änderungen der Geschäftsbedingungen

1.1 Die IFU-Digital GmbH (im nachfolgenden auch Auftragnehmer genannt) ist ein Beratungsunternehmen mit Sitz in Bonn, welches insbesondere Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Erstellung von Verfahrensdokumentationen nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO bzw. § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB, der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Leistungen eines Datenschutzbeauftragten erbringt.

1.2 Angebote der IFU-Digital GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die IFU-Digital GmbH erbringt keine Leistungen an Verbraucher im Sinne des §13 BGB.

1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der IFU-Digital GmbH und ihren Kunden (im nachfolgenden auch Auftraggeber genannt). Die AGB werden von den Auftraggebern in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch etwaigen AGB des Kunden, wird hiermit widersprochen.

1.4 Soweit die IFU-Digital GmbH diese AGB aktualisiert, wird sie den Auftraggeber unverzüglich über die neue Fassung informieren. Die neuen AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber ihnen zugestimmt hat oder den AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Aktualisierung widerspricht.
 
 

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote der IFU-Digital GmbH sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, unverbindlich. Mit Bestellung auf ein Angebot unterbreitet der Auftraggeber der IFU-Digital GmbH ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertragsverhältnisses, welches die IFU-Digital GmbH innerhalb von zwei Wochen ab Zugang durch Ausstellung einer Auftragsbestätigung in Textform (per Brief, Fax oder Email) oder durch Aufnahme der Leistungserbringung annehmen kann.
 
 

3. Grundsätze der Leistungserbringung

3.1 Die Einzelheiten der Leistungserbringung durch die IFU-Digital GmbH werden in einem Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder in einer Individualvereinbarung festgelegt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.2 Soweit die IFU-Digital GmbH dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung Entwürfe zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit übermittelt, gelten die Entwürfe als genehmigt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen keine Korrekturaufforderung des Kunden erhält. Korrekturen und Änderungswünsche sind der IFU-Digital GmbH schriftlich mitzuteilen.

3.3 Möchte ein Auftraggeber den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ändern, so muss er seinen Änderungswunsch der IFU-Digital GmbH schriftlich mitteilen. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die IFU-Digital GmbH dem Kunden in einem separaten Angebot den zusätzlichen Aufwand zur Berücksichtigung des Änderungswunsches darstellen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten mitteilen. Dieses Angebot kann der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebotes annehmen. Ohne das Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Leistungen, Fristen und Vergütungssätzen.

3.4 Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen auf den Webseiten, Social-Media-Auftritten oder sonstigen Werbematerialien der IFU-Digital GmbH verstehen sich nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind.
 
 

4. Pflichten der IFU-Digital GmbH

4.1 Die IFU-Digital GmbH erbringt ihre Leistungen entsprechend des nach Ziff. 3.1 und/bzw. Ziff. 3.3 vereinbarten Leistungsumfanges.

4.2 Die IFU-Digital GmbH wird ihre Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis durch ihre Mitarbeiter erfüllen. Die IFU-Digital GmbH ist dafür verantwortlich, jederzeit Mitarbeiter in ausreichender Zahl zu beschäftigen, um die Leistungserbringung gewährleisten zu können.

4.3 Die IFU-Digital GmbH stellt sicher, dass die von ihr als Berater eingesetzten Personen über die geforderte Sach- und Fachkunde verfügen.
 
 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Peron in seinem Unternehmen, der als Ansprechpartner die Kommunikation mit der IFU-Digital GmbH übernimmt.

5.2 Der Auftraggeber stellt der IFU-Digital GmbH die Informationen bereit, die für die Durchführung der erteilten Aufträge erforderlich sind. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die der IFU-Digital GmbH erteilten Informationen gewissenhaft und sachlich richtig erteilt werden. Die IFU-Digital GmbH übernimmt keine Haftung für Arbeitsergebnisse, soweit sie auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.

5.3 Der Auftraggeber hat der IFU-Digital GmbH im Fall von Auskunftsersuchen von Behörden oder Betroffenen unverzüglich alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Auskunftserteilung erforderlich sind. Die IFU-Digital GmbH unterstützt den Auftraggeber bei der Ermittlung, welche Informationen erforderlich sind.
 
 

6. Organisatorische Absprachen, Weisungsrecht

6.1 Nach Vertragsschluss werden die Vertragsparteien - soweit erforderlich - einvernehmlich organisatorische Absprachen treffen, die für die Auftragsdurchführung erforderlich sind. Diese betreffen insbesondere: - Die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellenden Ressourcen zur Erfüllung seiner Aufgaben; - Die Kommunikationsmittel und -wege für den Kontakt der Arbeitnehmer und Kunden des Auftraggebers sowie sonstigen betroffenen Personen unmittelbar und ausschließlich mit der IFU-Digital GmbH; - Den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen. Diese einvernehmlichen Konkretisierungen bedürfen der Textform (§ 126 BGB).

6.2 Dem Auftraggeber werden keinerlei Weisungsrechte gegenüber der IFU-Digital GmbH und ihren Mitarbeitern eingeräumt.

6.3 Der IFU-Digital GmbH werden keinerlei Weisungsrechte gegenüber den Beschäftigten des Auftraggebers und kein Recht zur Vertretung des Auftraggebers eingeräumt.
 
 

7. Vergütung

7.1 Alle vereinbarten Preise verstehen sich - soweit nicht bereits in den Vertragsunterlagen nach Ziff. 3.1 und 3.3 ausgewiesen - zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

7.2 Angemessene Kosten für auf Veranlassung des Auftraggebers getätigte Reisen zu Niederlassungen, Standorten o.ä. des Auftraggebers außerhalb von Bonn trägt der Auftraggeber. Erstattungsfähig sind die nachgewiesenen Kosten für die An- und Abreise vom Arbeits- oder Wohnort des Reisenden sowie eventuell erforderliche Unterbringung samt Verpflegung.
 
 

8. Zahlung

8.1 Rechnungen sind mit ihrem Zugang sofort zur Zahlung fällig..

8.2 Über Kosten nach Maßgabe der Ziff. 7 wird am Monatsende zusammen mit den relevanten Nachweisen (Tätigkeitsnachweis, Reisebelege) abgerechnet.
 
 

9. Dauer des Vertrags und Kündigung

9.1 Soweit sich nicht aus den nach Ziff. 3.1 und 3.3 maßgeblichen Vertragsunterlagen etwas anderes ergibt, ist eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften möglich.

9.2 Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grunde möglich.

9.3 Für den Auftraggeber liegt ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere dann vor, wenn die IFU-Digital GmbH Personal einsetzt oder einzusetzen plant, das für die Durchführung der Aufträge nicht oder nicht ausreichend qualifiziert ist.

9.4 Für die IFU-Digital GmbH ist ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere dann gegeben, wenn der Auftraggeber a) seinen Zahlungsverpflichtungen oder b) seinen erforderlichen Mitwirkungshandlungen (vgl. Ziff. 5) zur Erfüllung des Vertrages nicht nachkommt. In beiden Fällen hat die IFU-Digital GmbH vor außerordentlicher Kündigung des Vertragsverhältnisses schriftlich konkret auf das vertragswidrige Verhalten hinzuweisen, eine angemessene Nachfrist zur Nachholung der vorzunehmenden Handlung zu setzen sowie die mögliche außerordentliche Kündigung anzukündigen.
 
 

10. Datenspeicherung und Kommunikation auf elektronischem Wege

10.1 Der Auftraggeber bestätigt, darauf hingewiesen worden und sich bewusst zu sein, dass elektronische Korrespondenz (z.B. per E-Mail) erhebliche Sicherheitsrisiken birgt. Die IFU-Digital GmbH empfiehlt daher ausdrücklich, für sämtliche Kommunikation verschlüsselte Übertragungswege zu nutzen.

10.2 Soweit der Auftraggeber die technischen Voraussetzungen für den Einsatz von Signatur- und Verschlüsselungsverfahren besitzt, teilt er dies der IFU-Digital GmbH mit. Im Übrigen ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die Korrespondenz in allen auftragsbezogenen Angelegenheiten auch per E-Mail oder Messenger zu führen, solange und soweit er nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet.
 
 

11. Haftung

11.1 Die IFU-Digital GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die IFU-Digital GmbH – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von EUR 100.000,00.

11.3 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

11.4 Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

11.5 Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

11.6 Soweit die Haftung nach 11.2 und 11.3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
 
 

12. Verschiedenes

12.1 Die IFU-Digital GmbH verpflichtet sich, jeweils vor Beginn der Leistungserbringung für den Auftraggeber die in diesem Zusammenhang tätigen Personen auf die Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers zu verpflichten. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht über die Beendigung der Tätigkeit für den Auftraggeber hinaus. Die für die IFU-Digital GmbH tätigen Personen werden darüber hinaus angewiesen, den Anschein einer Vertretung für den Auftraggeber zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im unmittelbaren Kontakt mit betroffenen Personen oder Kunden/Auftragnehmern/ Auftraggebern des Auftraggebers.

12.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Personal der IFU-Digital GmbH während der Laufzeit des Vertrages nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Auftragnehmer enden sollte, die Person bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Auftragnehmer die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall schriftlich (§ 126 BGB) zugestimmt hat.

12.3 Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht.

12.4 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

12.5 Sollte einzelne Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien in rechtlich zulässig Weise möglichst nahe kommt.

12.6 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn.